Prozesse

1.Erwerb von Behördliche Zulassung

2.Baustelleneinrichtung und Gebäudeabriss

3.Abfallentsorgung und Bereinigung

4.Behördliche Bekanntgabe von Fertigstellung

Darstellung:

 

Bei jede Baugenehmigung oder in der Kenntnisnahmen Verfahren wird ein Bautagebuch geführt, (derzeit in elektronischer Form: E-Bautagebuch). In dieser E-Bautagebuch muss man kontinuierlich die Menge und Art der Abfälle bei dem Arbeitsgebiet dokumentieren. Nach den einschlägigen Rechtsvorschriften ist für die Lenkung der Arbeit der technische Leiter zuständig. Nach Beendung der Baugewerben Ausführung hat er die Aufgabe nach dem Bautagebuch das Ausfüllen der Abfallkartei und die Übergabe für den Bauherren zu leisten, insofern die Abfälle wie in der Gesetzlichen Vorlage angegebene Qualität und Menge zustande gekommen sind.

Gebäude Abriss


Die Gebäude Abriss Prozesse:

Die Gebäudestrukturen werden nach folgende Reihe Abgerissen: Abschaltung der Kommunalwerke, Eingebaute Möbel, Gebäudetechnische Einrichtung, Türen- und Fensterflügel und nach Möglichkeit Gehäuse, Innenverkleidung (PVC, Linoleum, Parkettboden, Teppichboden), Sanitären, Wasserleitungen, Armaturen, Überdachung, Schornstein, Wasserisolierung, Spengler Konstruktionen, Dachkonstruktionen, Deckenfurnier, boden- und Keramikfliesen, Hourdis decke, Wände, Tragwerkskonstruktionen, Deckenhalterungen (Balken), Treppen, Zwischenwände, Tragwerkskonstruktionen (Wände), Fundament, Sockelwand.

Erforderliche Geräte:

Den größten Anteil der Gebäudekonstruktion kann man mit bloßer Hand zerlegen, zum Beton wird meistens mechanischer Hammer benötigt. Bei der einriss der Wände in Familienwohnhäuser wird meistens Erdbewegungsmaschine eingesetzt. Die erforderliche Transportfahrzeug hängt vom Schotter ab. Wenn ein gefährliches Material zu Vorschein kommt (z.B. Asbest), wird ein spezielle Technologie zum Verwaltung benötigt.

Die Lagerung und Beseitigung von Abfällen:

Wenn die Menge an abgebaute Abfälle (Bauschotter) von 45/2004. (VII. 26.) die Schwelle unter Anhang 1. IM-MUW überschreitet, darf man den Abfall auf den Arbeitsgebiet nur nach Art Gruppiert werden. Die Entsorgung darf nur Legimitiert durchgeführt werden, darüber muss man eine Karteikarte führen. Die oben Genannte Anordnung beinhaltet alle Vorschriften, lesen Sie darüber ausführlicherer Einzelheiten in der Kapitell, Abfallwirtschaft! Um die Illegalen Abfallentsorgungen zurück zu drängen, Verstärkt die Behörde seine Aufmerksamkeit mit regelmäßigen Inspektionen. So lohnt es sich für Sie mit den Vorschriften im Klaren sein.

Vorgehensweise nach der Beendigung der Arbeit:

Nach dem Abriss der Gebäude hat der Bauherr die Aufgabe für die Fertigstellung der Tatsache bei den Behörden zu melden. Man muss im System bei der Landesbauordnung (LBO) einen von Katasteramt geänderten Gestaltungsplan hochladen. Mit dieser Aufgabe müssen wir einen Landvermesser beauftragen, der nach dem Abriss einen Geodätischen Plan anfertigt. Es lohnt sich so einen Anbieter zu finden, der die Sachbearbeitung beim Katasteramt auch durchführt und die fertige Arbeit bei der LBO auflädt. Sofern die Menge der Abfälle von den gesetzlich vorgegebenen Schwelle überschreitet wird, ist der Technische Leiter oder der Bauherr verpflichtet bei der Umweltbehörde die Abfallkarteikarte einzureichen.

Während der Abriss

Der Nachstehende Video zeigt eine Phase der Abriss, was deutlich zeigt wie das Arbeitsverfahren funktioniert. Dank des richtigen Hintergrundwissens können wir so schnell wie möglich vorankommen, währenddessen wird das Umweltstörende Lärm und Staubbildung minimiert.

Video:

 

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